Fuhrparkleiter-Versicherung

Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Eigentümer/Geschäftsführer eines Unternehmens für den eigenen Fuhrpark verantwortlich ist und bei diversen Rechtsverletzungen (Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht u.v.m.) als Halter, als Fahrzeugbetreiber oder Arbeitgeber haftet. Diese Pflichten können an den Fuhrparkleiter abgegeben werden. Im Detail geht es dabei um:

  • Delegation der Halterhaftung
  • Überlassungsvertrag
  • Verkehrssicherheit
  • Versicherungsschutz
  • Führerscheinkontrolle
  • Ladungssicherung
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Lenk- und Ruhezeiten

Eine Vielzahl an Regelungen also, wo leider manchmal auch etwas passieren oder übersehen werden kann. Wir freuen uns daher sehr, als einziger Fuhrparkmanager in Österreich dafür eine Versicherungslösung gefunden zu haben und diese in Kürze anbieten zu können.

Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenbetreuer.