Achtung bei „Wächter-Modus“
E-Fahrzeuge, wie z.B. manche Modelle von Tesla, verfügen über einen sogenannten Wächtermodus zur Vermeidung von Vandalismus, der vom Fahrer aktiviert werden kann. Dabei wird die unmittelbare Umgebung des Fahrzeugs durch Sensoren und Kameras überwacht. Bei verdächtigen Bewegungen können Videoaufnahmen auch auf das Mobiltelefon des Fahrers übertragen werden.
Wie das Bundesverwaltungsgericht erst vor kurzem in einem Anlassfall entschieden hat, unterliegt diese Überwachung dem Datenschutz. Passanten müssen darüber in geeigneter Weise informiert werden. Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Information auf dem Display im Inneren des Fahrzeugs, wie im Anlassfall von Herstellerseite vorgesehen, nicht ausreichend.
Die Informationsverpflichtung trifft den Fahrer, der den Wächtermodus verwendet. Er muss Passanten einen gut sichtbaren Hinweis mit einer Datenschutzinformation zum Wächtermodus zur Verfügung stellen.
Best practice Beispiele für die Erfüllung der Informationspflicht bei Videoüberwachung sehen eine zweistufige Informationserteilung vor, bei denen die Umgebung durch ein gut sichtbares Hinweisschild, etwa mit einem Kamerasymbol, auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht werden. Auf dem Hinweisschild müssen sich außerdem Angaben zur Identität des Verantwortlichen, dem Zweck und dem berechtigten Interesse der Überwachung und ein Link zur Datenschutzerklärung enthalten sein, die alle weiteren gesetzlich geforderten Informationen zu enthalten hat.