E-Mobilität | Das ändert sich 2019 für E-Autofahrer.
Im Zuge des E-Mobilitätspakets setzt die österreichische Bundesregierung auch auf nicht monetäre Anreize. Bereits im Herbst hat der Nationalrat beschlossen E-Fahrzeuge von der Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) auszunehmen. Auf 440 Kilometern Autobahn und Schnellstraße, die bisher durch das IG-L auf 100 km/h beschränkt sind, dürfen E-Autos in Zukunft also 130 km/h schnell fahren. Die Elektrofahrzeuge müssen dazu mit grünen Kennzeichnen ausgestattet sein und es müssen entsprechende Hinweisschilder bei den IG-L Geschwindigkeitsbegrenzungen angebracht sein. Als weitere Maßnahme zur Förderung der Elektromobilität sollen in weiterer Folge die Busspuren in den Städten für E-Autos freigegeben werden. In Wien soll dazu eine Teststrecke eingerichtet werden um dies in der Praxis zu testen. Auch beim Parken sollen die Elektroautos bevorzugt werden („Gratis Parken“).
Zum Schutz sehbeeinträchtigter Personen müssen Elektroautos in Zukunft hörbar sein. Ab Mitte 2019 müssen E-Autos in Europa bei einer Geschwindigkeit von unter 20 km/h ein Warnsignal abgeben. Welches Geräusch das sein soll, ist zwar nicht vorgegeben, aber es muss auf das Fahrverhalten hinweisen und die Aktion des Fahrers, also Bremsen, Beschleunigen oder Rückwärtsfahren, mittels wahrnehmbaren Geräuschen anzeigen. Diese Maßnahme soll zur Vermeidung von Unfällen der E-Fahrzeuge mit sehbeeinträchtigten Personen beitragen.
Das E-Ladenetz wird im neuen Jahr weiter ausgebaut. In zahlreichen Regionen wie etwa in Wien, Innsbruck und im gesamten Bundesland Salzburg werden neue Ladestationen entstehen. Und auch bei der Reichweitenentwicklung gibt es weitere Fortschritte: Mittlerweile gibt es auch unter der Luxusklasse zahlreiche e-Fahrzeuge, die im Realitätstest bereits an die 500 km Reichweite schaffen.