E-Mobilität | 2018: Förderungen für E-Fahrzeuge

Im Jahr 2018 werden E-Autos (Klasse M1, N1 mit max. 2,5 Tonnen Gesamtgewicht) mit den folgenden Pauschalbeträgen gefördert(bis die Fördermittel erschöpft sind):

  • PKW mit reinem E-Antrieb oder Brennstoffzelle: € 3.000,-
  • PKW mit Range-Extender-Antrieb oder Plug-In-Hybride: € 1.500,-

Bis 31. Dezember 2018 können Privatpersonen in einem zweistufigen Verfahren Förderungen für E-Autos beantragen. In einem ersten Schritt muss sich der Antragsteller registrieren (unter www.emob.klimafonds.gv.at) – die Fördermittel werden dann entsprechend reserviert. Der Antrag selbst muss dann innerhalb von 24 Wochen gestellt werden. Daher ist es sinnvoll, die Registrierung erst durchzuführen, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des E-Autos innerhalb der Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen vorliegen.

Für den zweiten Schritt, den Förderantrag, sind die folgenden Unterlagen notwendig:

  • Rechnungen sowie Informationen über vom Händler gewährte Boni | Bei einem Leasingvertrag muss der Informationstext „E-Mobilitätsbonus“ inkl. Nachweis über die erfolgte Depotzahlung bzw. Anzahlung von mindestens netto € 2.500, € 750 oder € 375 angeführt werden
  • Bei Vorlage von Rechnungen können auch Ladekabel und Wallboxen/Heimladestationen gefördert werden
  • Zulassungsbescheinigung
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Förderungsabrechnung“