E-Mobilität | Gilt die IG-L Geschwindigkeitsbegrenzung auch für E-Autos?

Auf vielen Autobahnteilbereichen in Österreich gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L) -- der so genannte „Luft-100er“. Leider dürfen sich Fahrer von E-Autos diesbezüglich nicht freuen, denn obwohl ihre Fahrzeuge keine umweltschädlichen Emissionen ausstoßen, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung auch für E-Autos.

Denn der VfGH stellte bereits 2011 fest, dass es nicht verfassungswidrig ist, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nach IG-L nicht nach Fahrzeugarten und Schadstoffausstoß unterscheidet. Die Begründung ist, dass unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen den Verkehrsfluss und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden.